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Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge – HohSeeEinbrV

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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 27.9.1994 I 2705
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25