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Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes – HHGSchäV

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1Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:

1.
depressive Störungen,
2.
angst- oder furchtbezogene Störungen,
3.
somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie
4.
posttraumatische Belastungsstörungen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26