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Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 – HG 2025

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Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25