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Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 – HG 2025

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Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25