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Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt – GTNSitzAbkG

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1Dem in Berlin am 29. Juni 2012 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt über den Sitz des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt wird zugestimmt.
2Das Abkommen mit den im Wege des Notenwechsels abgegebenen Erklärungen wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26