(1) 1Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen – im Folgenden:
2Länder – durch Austausch der in der Anlage 1 bezeichneten Flächen.
3Die Änderungen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Kartenblatt grafisch dargestellt.
4Die Anlagen sind Bestandteile des Staatsvertrages.
(2) 1In das Hoheitsgebiet des Landes Hessen gehen über die in Anlage 1 aufgeführten Flächen in der Gemarkung Escherode.
2In das Hoheitsgebiet des Landes Niedersachsen gehen über die in Anlage 1 aufgeführten Flächen in der Gemarkung Nieste.
3Die getauschten Flächen haben jeweils eine Größe von 144 772 m².