print

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze – GrÄndStVtr BB/ST 2024

arrow_left arrow_right

(1) 1Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation.
2Die Ratifikationsurkunden werden unverzüglich ausgetauscht.

(2) Dieser Staatsvertrag tritt am Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25