print

Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze – GrÄndStVtr BB/MV

arrow_left

1Die vertragschließenden Parteien sind sich darüber einig, daß weiterhin die Beschulung über die Ländergrenzen hinaus auf Wunsch der Eltern möglich sein soll.
2

Die zuständigen Fachressorts, das Kulturministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, werden zur Gewährleistung der länderübergreifenden Beschulung eine Vereinbarung schließen, die näheres regelt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25