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Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze) – GrÄndStVtr BR/ND

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1Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt durch diesen Staatsvertrag die Verantwortung für die Deichsicherheit auch für das an der neuen gemeinsamen Landesgrenze liegende niedersächsische Hinterland, ohne dass sich daraus ein erhöhter Unterhaltungsaufwand für die vorgenannten landeseigenen Außendeichflächen ergibt.
2Ihr obliegen die bestickgemäße Herstellung und der Erhalt der dafür erforderlichen Küstenschutzanlagen auf bremischem Hoheitsgebiet.

In Kraft gem. Bek. v. 18.5.2010 I 624 mWv 1.1.2010
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25