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Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954) – GoetheMedStat 2008

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Die Goethe-Medaille wird Eigentum des Empfängers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben über.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25