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Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954) – GoetheMedStat 2003

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1Über die Verleihung der Goethe-Medaille stellt die Präsidentin oder der Präsident des Goethe-Instituts e. V. eine Urkunde aus.
2Medaille und Urkunde werden in der Bundesrepublik Deutschland durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Goethe-Instituts e. V., im Ausland durch den Leiter der zuständigen diplomatischen Vertretung in Anwesenheit des Vertreters der Zweigstelle des Goethe-Instituts e. V. überreicht.
3Medaille und Urkunde können im Einvernehmen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Goethe-Institut e. V. gegebenenfalls auch vom Leiter der Zweigstelle überreicht werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25