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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr – GfwtDBwVDV

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1Im Lehrgang „Verbandsführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern aufbauend auf dem Lehrgang „Zugführung“ die Kenntnisse für den Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer vermittelt.
2Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt

1.
zum Führen von Einheiten über dem erweiterten Zug,
2.
zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche und
3.
zur selbständigen Führung eines Sachgebiets in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.

Geändert durch Art. 1 V v. 18.3.2019 I 406
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25