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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr – GfwtDBwVDV

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1Im Lehrgang „Gruppenführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern aufbauend auf dem Lehrgang „Feuerwehrtechnische Grundausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst“ die Kenntnisse für den Einsatz als Einheitsführerin oder Einheitsführer vermittelt.
2Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Lage sein,

1.
Einheiten in Trupp-, Staffel- oder Gruppenstärke als selbständige taktische Einheit zu führen,
2.
taktische Aufgaben nach Weisung innerhalb eines Zuges eigenständig auszuführen,
3.
die Funktion einer Einsatzleiterin oder eines Einsatzleiters bis Gruppenstärke zu übernehmen,
4.
bei Einsätzen zur Bekämpfung atomarer, biologischer und chemischer Gefahren die entsprechende Ausrüstung einzusetzen und entsprechend ausgebildete Einsatzkräfte taktisch richtig zu führen und
5.
die Aus- und Fortbildung auf Standortebene durchzuführen.

Geändert durch Art. 1 V v. 18.3.2019 I 406
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25