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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr – GfwtDBwVDV

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1Im Lehrgang „Menschenführung“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:
2

1.
Menschenführung,
2.
Führungs- und Organisationskultur sowie
3.
Konflikt- und Selbstmanagement.
Der Lehrgang ist insbesondere auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse für die Wahrnehmung der Aufgaben als Führungskraft im Feuerwehreinsatz in zeitkritischen und psychisch belastenden Situationen ausgerichtet.

Geändert durch Art. 1 V v. 18.3.2019 I 406
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25