(+++ Textnachweis ab: 3. 9.1990 +++)
G v. 29.8.1990 II 813
Inkraft gem. Bek. v. 5.9.1990 II 868 mWv 3.9.1990
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Deutsche Demokratische Republik
unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der in der Volkskammer vertretenen Parteien zur Wahlkreiseinteilung,
nach Kenntnisnahme von den Ergebnissen der Prüfung durch die Regierungsbevollmächtigten in den betroffenen Bezirken,
sind übereingekommen, folgenden Änderungsvertrag zu schließen:
Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 wird dieser Vertrag in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.
Dieser Vertrag tritt gleichzeitig mit dem am 3. August 1990 unterzeichneten Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft.
Geschehen in Bonn am 20. August 1990 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.
| Für die | Für die |
| Bundesrepublik Deutschland | Deutsche Demokratische Republik |
| Schäuble | Günther Krause |