print

Erste Verordnung zur Änderung der Grenze des Freihafens Deggendorf – FrHfGrDEGV 1

(+++ Textnachweis ab: 30. 1.1993 +++)

Auf Grund des § 86 Abs. 2 des Zollgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970 (BGBl. I S. 529), der durch § 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1989 (BGBl. I S. 1541) neu gefaßt worden ist, verordnet der Bundesminister der Finanzen:

1Der durch § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes vom 25. Juli 1989 (BGBl. I S. 1541) beschriebene Verlauf der Grenze des Freihafens Deggendorf wird wie folgt neu bestimmt:
2

"Die Grenze um den Freihafen Deggendorf beginnt bei Donau-km 2282,435 in der Donau 30 m vom linken Ufer entfernt, verläuft dann in einem Winkel von 90
Grad zur Flußrichtung bis zur Kailinie und von dort in gerader Linie weiter in einer Länge von 11 m, biegt dann in einem Winkel von 130
Grad in Richtung Südosten ab und verläuft 133 m entlang der Autobahnbrücke Deggenau.
3Sie biegt dann in einem 68 m langen Viertelkreis an der Nordseite des am Böschungsfuß der Autobahn BAB A 3 verlaufenden Weges nach Nordosten ab, verläuft von dort an der Nordostseite dieses Weges 107 m in Richtung Südosten, biegt dann in einem Winkel von 115
Grad nach Osten, wendet sich nach 13 m in einem Winkel von 120
Grad nach Norden und verläuft von dort geradeaus in einer Länge von 324 m parallel zum Donauufer.
4Danach wendet sich die Grenze in einem Winkel von 90
Grad zum Donauufer hin.
5Nach 147 m knickt sie in einem Winkel von 90
Grad auf eine Länge von 38 m in Richtung Süden ab, knickt dort wiederum in einem Winkel von 90
Grad in Richtung Donau ab und erreicht nach 87 m die Hochwasserschutzwand.
6Von dort an folgt sie der östlichen Kante der Hochwasserschutzwand donauaufwärts in einer Länge von 38 m. Von hier aus wendet sie sich wiederum in einem Winkel von 90
Grad in Richtung Donau, trifft nach 43 m auf die Kailinie und erstreckt sich von dort noch 30 m in die Donau hinein.
7Von diesem Punkt aus verläuft sie in gerader Linie zum Ausgangspunkt."

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25