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Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen – FRG§15VÄndV 3

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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1975 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25