print

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Büchel – FluLärmBüchV

arrow_left arrow_right

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Büchel wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.10.1991 I 1976
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25