print

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ahlhorn – FluLärmAhlhV

arrow_left arrow_right

1Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
2Die topographische Karte ist als Anlage 2 dieser Verordnung beigefügt.
3Die Karten im Maßstab 1:5.000 werden beim Ordnungsamt des Landkreises Oldenburg, Gerichtsstraße 7, 2900 Oldenburg, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25