(1) 1Für Übertragungssysteme für voll digitale Fernsehdienste müssen nachstehende Normen des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen ETSI angewendet werden:
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(2) 1Für die unter Absatz 1 genannten Normen gilt die jeweilige aktuelle Fassung unter der Voraussetzung, daß die Abwärtskompatibilität gewährleistet ist.
2Dies schließt das Überführen der Normen von DIN ETS nach DIN EN ein.