print

Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds – EWKFondsV

arrow_left arrow_right

1Für die Einwegkunststoffabgabe nach § 12 des Einwegkunststofffondsgesetzes gelten folgende Abgabesätze in Euro pro 1 Kilogramm:
2

1.
Lebensmittelbehälter 0,177,
2.
Tüten und Folienverpackungen 0,876,
3.
nicht bepfandete Getränkebehälter 0,181,
4.
bepfandete Getränkebehälter 0,001,
5.
Getränkebecher 1,236,
6.
leichte Kunststofftragetaschen 3,801,
7.
Feuchttücher 0,061,
8.
Luftballons 4,340,
9.
Tabakprodukte mit Filtern und Filter für Tabakprodukte 8,972.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25