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Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen – EuWaffKontrÜbkG

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1Dem in Straßburg am 28. Juni 1978 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25