(1) 1Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Artikel 2 bis5 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2Die Artikel 2 bis5 treten zusammen mit dem Vertrag in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel XIX Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.