print

Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung – EuRHiAUTÜbkErgVtrG

arrow_right

1Dem in Bonn am 31. Januar 1972 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung wird zugestimmt.
2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25