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EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gebührenverordnung – EU-FahrgRBusBGebV

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(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen des Eisenbahn-Bundesamtes nach dem EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz werden die im Gebührenverzeichnis bestimmten Gebühren erhoben.

(2) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26