ESVG-Datenübermittlungsverordnung – ESVGDüV

Verordnung zur Datenübermittlung zum Zweck der Ausführung der Vollzugsvorkehrungen nach § 12 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes

Zum vollständigen Text der Vorschrift

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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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