α
ErstAnzV
print
Verordnung über die Erstanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen – ErstAnzV
arrow_left
arrow_right
§ 2
link
anchor
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung