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Verordnung über die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 – ERP-WiPlanErV

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1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Sie tritt am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft.

Die V tritt gem. § 2 Satz 2 dieser V am Tag der Verkündung des ERPWirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25