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Energiestatistikgesetz – EnStatG

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1Die Erhebung erfasst, jeweils bezogen auf das Inland, bei allen Unternehmen, die Braunkohle, Braunkohleprodukte, Steinkohle, Steinkohlenkoks oder -briketts ein- oder ausführen, monatlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
2

1.
die Einfuhr und Ausfuhr von Kohle, jeweils getrennt nach Staaten sowie nach Kohlearten, Energiegehalten und Grenzübergangswerten,
2.
die Menge des Bestands, getrennt nach Kohlearten,
3.
die abgegebene Menge, jeweils getrennt nach Kohlearten sowie innerhalb der Kohlearten jeweils getrennt nach Abnehmer- und Verbrauchergruppen.

Geändert durch Art. 80 G v. 20.11.2019 I 1626
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25