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Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen – EhrZAnerkErl 3

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Jede Änderung der Verleihungsbedingungen und jede Änderung der Form oder Benennung der hiermit anerkannten Ehrenzeichen ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25