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Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen – EhrZAnerkErl

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Die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen und Beschreibungen der nach Artikel 1 anerkannten Ehrenzeichen werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25