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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen – EhefZeugnÜbkG

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1Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen von München vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Zuletzt geändert durch Art. 183 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25