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Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates (2003/725/JI) vom 2. Oktober 2003 zur Änderung von Artikel 40 Abs. 1 und 7 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen – EGBes725/2003UmsG


(+++ Textnachweis ab: 10. 7.2004 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGBes 725/2003 (CELEX Nr: 303D0725) +++)

Der Beschluss des Rates (2003/725/JI) vom 2. Oktober 2003 zur Änderung von Artikel 40 Abs. 1 und 7 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (ABl. EU Nr. L 260 S. 37) findet Anwendung mit der Maßgabe, dass die Fortsetzung der Observation, die gegen eine andere Person als den Beschuldigten gerichtet ist, im Bundesgebiet zulässig ist, wenn die in dem Beschluss genannten Voraussetzungen und die Voraussetzungen der Strafprozessordnung für eine Observation vorliegen.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25