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Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG – DTAGBefugAnO

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(1) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt die Leitung des Betriebs Civil Servants Services wahr.

(2) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unterhalb der Leitung des Betriebs Civil Servants Services nimmt die Leitung der Abteilung Sovereign Civil Servants Services wahr.

Geändert durch Art. 1 AnO v. 16.4.2021 I 800
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25