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Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG – DPAGÜbertrAnO

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Der Vorstand der Deutschen Post AG behält sich vor, die übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 AnO v. 18.9.2025 I Nr. 217
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25