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Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG – DPAGÜbertrAnO

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Der Service Niederlassung Post & Paket in Darmstadt wird die Befugnis übertragen, von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen abzusehen, soweit die Überzahlung im Einzelfall den Betrag von ursprünglich 5 000 Euro nicht übersteigt.

Zuletzt geändert durch Art. 1 AnO v. 18.9.2025 I Nr. 217
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25