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Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG – DeutschePostAGDiszAnO 1995-11

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1Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde in Verfahren gegen Ruhestandsbeamte der Deutschen Post AG werden der Leiterin beziehungsweise dem Leiter der Niederlassung übertragen, die Betreuungsstelle für den Ruhestandsbeamten ist.
2Dasselbe gilt für die Ruhestandsbeamten der früheren Deutschen Bundespost POSTDIENST.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25