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Anordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten, über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundeseisenbahnvermögens – DelegationsAnO BEV

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Ich behalte mir im Einzelfall die Zuständigkeit nach den Abschnitten I bis IX dieser Anordnung vor.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25