(1) 1Aufgabe der Stiftung soll es sein, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern.
2Die Stiftung soll in der Regel außerhalb der staatlichen Programme tätig werden; sie kann diese ergänzen.
(2) 1Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die Stiftung insbesondere fördern:
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(3) Die Stiftung soll jährlich einen Umweltpreis vergeben.