print

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost – DBPDirWid/BVtrAnO

arrow_left arrow_right

1Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 1990 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 25. September 1979 (BGBl. I S. 1669) insoweit außer Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25