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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost – DBPDirErnAnO

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1Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 1990 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt insoweit die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom 6. Juli 1982 (BGBl. I S. 959) außer Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25