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DBAÄndProtG NOR
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Gesetz zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls – DBAÄndProtG NOR
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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