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Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – DBAPAKG
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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