Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Dezember 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – DBANAMG

arrow_right

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print