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Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Dezember 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Namibia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – DBANAMG
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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