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Gesetz zu dem Abkommen vom 19. September 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – DBAbkG TUR

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1Dem in Berlin am 19. September 2011 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25