α
DBAbkG ARM
print
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – DBAbkG ARM
arrow_right
Eingangsformel
link
anchor
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung