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Verordnung über die Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirats für Düngungsfragen – DüBV

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(1) Beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ein Wissenschaftlicher Beirat für Düngungsfragen (Beirat) errichtet.

(2) Der Beirat berät das Bundesministerium in Düngungsfragen durch gutachtliche Stellungnahmen und ist in seiner Tätigkeit unabhängig.

Zuletzt geändert durch Art. 369 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25