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Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing – CsgG

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Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung des Carsharing ermöglicht, um die Verwendung von Carsharingfahrzeugen im Rahmen stationsunabhängiger oder stationsbasierter Angebotsmodelle zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.

Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 12.7.2021 I 3091
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25