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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – CMRG

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1Dem in Genf am 19. Mai 1956 unterzeichneten Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) nebst Unterzeichnungsprotokoll vom gleichen Tage wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen nebst Unterzeichnungsprotokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Geändert durch Art. 4 G v. 5.7.1989 II 586
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25