(1) 1Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Chirurgiemechaniker-Handwerk.
2Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) 1Als Situationsaufgabe sind die folgenden Aufgaben auszuführen:
2Fehler und Mängel an Fertigungserzeugnissen des Chirurgiemechaniker-Handwerks sowie Störungen an Fertigungseinrichtungen unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation feststellen, eingrenzen und beheben sowie Ergebnisse dokumentieren.
3Bei der Aufgabenstellung sind Fertigungserzeugnisse des Chirurgiemechaniker-Handwerks zu wählen, die nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts waren.
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.